Arbeiten als Engineer in Deutschland

Das Ingenieurwesen ist in verschiedene Fachrichtungen unterteilt. Wer sich in Deutschland für eine Stelle im Ingenieurwesen bewerben möchte, muss seinen Hochschulabschluss nicht anerkennen lassen und kann seinen Beruf direkt ausüben. Allerdings erhält er in diesem Fall nicht automatisch den Ingenieurtitel.

 

Um den Ingenieurtitel zu erhalten, muss man einen Antrag bei den zuständigen Behörden der 16 Bundesländer stellen, um die Anerkennung des Hochschulabschlusses zu beantragen. Dieser Prozess kann etwa zwei bis drei Monate ab dem Datum der Zusendung der beglaubigten Kopien der Zeugnisse dauern.  

 

Sprachkentnisse:

– ein international anerkanntes Sprachzertifikat auf Level 4 (B2).

Unser Programm:

* Bereitstellung eines rechtsgültigen Arbeitsvertrags, über den Sie ein Arbeitsvisum erhalten können

 * Nach Erhalt des Visums geben wir Ihnen Anweisungen, um eine geeignete Unterkunft zu finden.

* Bei Ihrer Ankunft in Deutschland unterstützen wir Sie bei der Anmeldung bei den Behörden.

* Wir helfen Ihnen auch bei der Eröffnung eines Bankkontos und dem Abschluss einer Krankenversicherung, indem wir Ihnen die benötigten Informationen bereitstellen.

 
Unsere Bewerbungsbedingungen:

Ausstellung der folgenden Bescheinigungen in englischer Sprache oder Übersetzung aus dem Arabischen ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer bei der Deutschen Botschaft, gefolgt von der Beglaubigung durch das Auswärtige Amt und der Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft im Herkunftsland.

 
* Eine Kopie der Geburtsurkunde.
* Eine Kopie des Abiturzeugnisses.
* Eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
*  Eine Kopie der Studienfächern
* Eine Kopie des international anerkannten Sprachzertifikats auf Level 4 (B2).
* Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher Sprache.
* Arbeitszeugnisse
 

Alle beglaubigten Zertifikate müssen per Luftpost an unsere Firma zukommen lassen, bzw. eine Kopie als PDF-Datei via E-Mail.

Fehlende erforderliche Unterlagen, wie beispielsweise ein nicht beglaubigtes Zeugnis der Deutschen Botschaft oder ein fehlendes Sprachzertifikat von einem international anerkannten Institut, führen dazu, dass die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.  

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